Brandschutzbeauftragter
Unsere Leistungen gliedern sich wie folgt:

- Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brandgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Feuerbeschauten und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Brandschutzhelfern
- Prüfen der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und Gase
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall- und Außerbetriebsetzung brandschutztechnischer Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmens bei Gesprächen mit der Brandschutzbehörde und der Feuerwehr, der Feuerversicherung, den Unfallversicherungsträgern, des Arbeitsinspektorates

Bereitschaftsdienst
Wie in der TRVB 114 S verlangt, gibt es einen 24/7 Bereitschaftsdienst für die Brandmeldeanlage, der im Störungs- und Ernstfall abrufbereit ist.